BDO erhält Auftrag zur Bewertung der Pfänder von LombardClassic3 und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft

Das zumindest haben wir aus dem Umfeld der Gesellschaften am Freitag erfahren. Beauftragt werden soll die Gesellschaft damit, die noch bewertbaren Pfänder beider Gesellschaften zu bewerten mit den aktuellen Werten. Draus folgert dann, zu welchen Rahmenbedingungen eine Wandlung für die Kapitalanleger erfolgen könnte, unterstellt die Anleger stimmen dann der Umwandlung in eine AG auch zu. Aufzeigen wird diese Bewertung, die sicherlich nur eine Momentaufnahme sein kann und wird, auch was da in den letzten Jahren dann alles so schiefgelaufen sein könnte in den Gesellschaften mit den Pfandwerten, denn auf der einen Seite wird es den dann festgestellten Wert der Pfänder geben, und auf der anderen Seite wird es dann die Forderungen der Anleger geben. Beides muss man dann natürlich gegenüberstellen. Geklärt werden müssen aus meiner Sicht alle Pfandbeleihungen insgesamt, vor allem natürlich die, die dann nicht eingelöst wurden von Seiten der Pfandgeber. Die Gründe dazu wird man sich genau anschauen müssen. Ein weiterer Punkt werden dann sicherlich die erstellten Gutachten zu den Immobilien/Grundstücken und der Kunst sein. Auch der Vorgang mit dem „falschen Gold“ ist aufzuklären und natürlich auch der Vorgang mit den „verschwundenen“ Luxuskarossen. Wichtig ist natürlich auch eine Einschätzung dazu, wie dann die Rechtsstreitigkeiten im Millionenbereich ausgehen könnten. Auch das hat ja dann erheblichen Einfluss auf die Gesamtbewertung. Man darf sich natürlich insgesamt einmal die Frage stellen, wenn es solche Vorfälle gegeben hat mit „falschem Godl, mit verschwundenen Luxuskarossen usw.“, warum der Vertrieb solche Dinge nicht mitbekommen haben soll?

Das klingt für mich nicht glaubwürdig, nur verständlich in dieser jetzigen Situation wo dann möglicherweise eine Inanspruchnahme durch die Kapitalanleger an die Vermittler droht. Es war seit geraumer Zeit bekannt, das es bei den Gesellschaften „Unrund“ läuft, spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten dann keine Beteiligungen mehr verkauft werden dürfen an Anleger um sich selber und die Anleger zu schützen. Auch die Frage des Treuhänders muss man unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten auf den Prüfstand stellen, um zu sehen ob da alles in Ordnung war, und dieser auftragsgemäß gehandelt hat, und seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist. Bei der gesamten Aufarbeitung wird sicherlich „kein Stein auf dem anderen bleiben“, denn nur dann, wenn alle Punkte geklärt sind, wird man die Zustimmung der Anleger zu einem Neubeginn in einer gewandelten Gesellschaft letztlich bekommen können. Die jetzt scheinbar erf0lgte Auftragsvergabe an die BDO ist ein wichtiger Schritt dazu.

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