Uneinigkeit der Eltern: Nachname des Kinds im Losentscheid?

(red/dpa). Leben die Eltern nach der Geburt des Kinds nicht mehr zusammen, führt die Frage, welchen Nachnamen es tragen soll, nicht selten zum Streit. Das Gericht kann in solchen Fällen ein Losverfahren vorschlagen oder nach dem Alphabet entscheiden. Es gilt: Mit Zugang der Erklärung beim Standesamt ist der Geburtsname festgelegt.

Die Eltern, die nicht zusammenleben, konnten sich nach der Geburt des Sohnes nicht auf dessen Familiennamen einigen. Anfang November 2023 teilte das zuständige Standesamt dem Amtsgericht mit, dass die Bestimmung des Geburtsnamens noch ausstehe. Im daraufhin eingeleiteten Verfahren konnten sich die Eltern jedoch weiterhin nicht einigen. Beide bestanden darauf, dass der Sohn ihren jeweiligen Nachnamen tragen solle.

Dem Vorschlag des Gerichts, den Nachnamen durch ein Losverfahren festzulegen, stimmte nur der Vater zu. Die Richter am Amtsgericht übertrugen das Bestimmungsrecht über den Nachnamen dem Vater und setzten ihm eine Frist bis zum 1. März 2024.

Wer entscheidet über den Geburtsnamen des Kinds?
Bei der Entscheidung sei nur das Kindeswohl zu berücksichtigen, elternbezogene Kriterien wie Kontinuität und Bindung seien nicht ausschlaggebend, erläuterten die Richter. Nachdem ein Losverfahren nicht gewünscht worden sei, orientiere sich die Entscheidung am Alphabet: Der Nachname des Vaters stehe im Alphabet vor dem der Mutter. Außerdem gebe es bei der Schreibweise des mütterlichen Nachnamens der Mutter größere Unklarheiten als beim Familiennamen des Vaters, was das Kind zukünftig entlaste. Möglich erscheine außerdem, dass die Wahl des Namens des Vaters diesen eher zu Betreuungs- und Unterhaltsleistungen zugunsten des Kinds motivieren könne.

Mit ihrer Beschwerde hatte die Mutter keinen Erfolg. Die Sache habe sich erledigt, da der Vater gegenüber dem Standesamt am 21. Februar 2024 bereits eine Erklärung zur Namensgebung abgegeben habe. Er habe zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts das Namensbestimmungsrechts allein ausüben dürfen. Das Kind trage somit seit dem 21. Februar den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen.

Oberlandesgericht Bamberg am 11. März 2024 (AZ: 2 UF 44/24 e)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
975e22dc300102241e4acfdcd171002fa65823db
http://www.familienanwaelte-dav.de